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Antrag auf Bürgerfragemöglichkeit im Gemeinderat

Gemeinsam mit Tutzinger Liste und SPD

Antrag: Durchführung von 15-minütigen Einwohnerfragestunden für Gemeindeangehörigen ab dem 12. Lebensjahr („Einwohnerfragestunde“)

Sehr geehrte Erste Bürgermeisterin Greinwald, 
wir bitten um Beratung und Beschlussfassung unseres parteiübergreifenden Antrags: Die Unterzeichner beantragen parteiübergreifend, dass

1. vor Beginn der nächsten öffentlichen ordentlichen Sitzung des Gemeinderats eine 15-minütige Einwohnerfragestunde von Seiten des Rathauses angekündigt und beworben wird.

2. der Gemeinderat beschließt, zukünftig vor jeder öffentlichen ordentlichen Sitzung des Gemeinderats eine 15-minütige Einwohnerfragestunde anzubieten, ohne dass dafür jeweils ein neuer Antrag gestellt werden muss. Die Bekanntmachung der Tagesordnung ist jeweils um folgende Bekanntmachung zu ergänzen: „Die 15-minütige Einwohnerfragestunde beginnt um XX Uhr vor dem Beginn der öffentlichen ordentlichen Sitzung des Gemeinderats“.

3. der Gemeinderat beschließt, 15-minütige Einwohnerfragestunden gemäß den folgenden Regeln abzuhalten:

a) Vor Eröffnung der öffentlichen ordentlichen Sitzungen des Gemeinderats, gibt der Erste Bürgermeister als Vorsitzender der Einwohnerfragestunde den persönlich anwesenden Gemeindeangehörigen die Gelegenheit, Fragen zu Gemeindeangelegenheiten an das Gremium zu stellen sowie Anregungen und Vorschläge zu unterbreiten. Die Fragen müssen für die öffentliche Behandlung geeignet sein und in die Zuständigkeit des Gemeinderats fallen.

b) Die Einwohnerfragestunde ist auf 15 Minuten begrenzt.

c) Frageberechtigt sind Gemeindeangehörige, die das 12. Lebensjahr vollendet haben.

d) Die Fragen beantwortet grundsätzlich der Erste Bürgermeister bzw. die von ihm mit der Beantwortung beauftragte Person, außer die Frage wird direkt an anwesende Vertreter der Verwaltung oder des Gemeinderats gerichtet. Ist eine Beantwortung nicht möglich, so werden sie schriftlich oder in der nächsten Einwohnerfragestunde beantwortet.

e) Jeder Fragesteller kann nicht mehr als zwei Angelegenheiten zur Sprache bringen und muss eine maximale Redezeit von insgesamt 3 Minuten einhalten. 

Begründung: Derzeit können Gemeindeangehörige das öffentliche Wort nur bei der vom Ersten Bürgermeister einberufenen Bürgerversammlung (§ 14 Abs. 1 GeschO) zur Erörterung gemeindlicher Angelegenheiten an diesen richten. Einwohnerfragestunden bieten Gemeindeangehörigen dagegen die Möglichkeit, ihre Fragen direkt an den Ersten Bürgermeister, die Verwaltung und den Gemeinderat zu richten - dies in regelmäßigen zeitlichen Abständen. Zu Beginn der öffentlichen ordentlichen Sitzungen des Gemeinderats eine solche 15-minütige Fragestunde anzubieten, bedeutet keinen nennenswerten Mehraufwand für Verwaltung und Politik. Sie schafft aber die wertvolle Möglichkeit, Einwohner in den Meinungs- und Willensbildungsprozess des Gemeinderats einzubeziehen. Auch ist Ziel der Einwohnerfragestunde, die Bürgerbeteiligung zu fördern und mehr Bürgernähe zu schaffen. Der formal-rechtliche Begriff „Einwohnerfragestunde“ wurde dabei bewusst beibehalten, um den Unterschied zur „Bürgermeistersprechstunde“ möglichst auch im Sprachgebrauch hervorzuheben und so inhaltliche Verwirrungen zu vermeiden. Rechtsgrundlage: Die Bayerische Gemeindeordnung enthält im Gegensatz zu anderen Bundesländern keine Regelungen zu Fragestunden der Gemeindeangehörigen. Laut kommunalen Selbstver￾waltungsrecht können aber die gemeindlichen Geschäftsordnungen Formen der Bürgerbe￾teiligung zulassen. Aus rechtlicher Sicht, ist die von uns beantragte 15-minütige Einwohnerfragestunde jedoch kein Bestandteil der öffentlichen ordentlichen Gemeinderatssitzungen. Sie findet vor Beginn der jeweiligen öffentlichen ordentlichen Gemeinderatssitzung statt und ist auch nicht Bestandteil der formalen Tagesordnung. Wir sind daher der Auffassung, dass keine Ergänzung der gemeindlichen Geschäftsordnung erforderlich ist. Sollte die Rechtsaufsicht zu einem anderen Ergebnis kommen, wäre in der zu beschließen, dass der Wortlaut unter Ziffer 3 unseres Antrags in die Geschäftsordnung als „§ 14 a Einwohnerfragestunde“ ergänzt wird.

Mit freundlichen Grüßen

Antrag zur Einführung einer Stelle als Quartiersmanager*in für Tutzing

Antrag vom 27. 8. 2022

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Greinwald,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,

ich möchte hiermit als Referentin für Soziales und Senior*innen folgenden Antrag stellen:

Die Einführung einer Stelle als Quartiersmanager*in für Tutzing soll Menschen, vor allem Senior*innen bei vielen Angelegenheiten, wie bei der Beantragung eines Pflegegrads, der Bearbeitung der oft undurchschaubaren Antragsformulare, der Nachfrage nach Unterstützung im Haushalt oder bei der Bewältigung eines persönlichen Tiefs, Unterstützung bieten.  

Da der Freistaat Konzepte für ein selbstbestimmtes Leben im Alter (SeLA) durch Förderung von Personal- und Sachkosten für Koordination sowie Ausgaben für Öffentlichkeitsarbeit noch bis 2023 fördert, bitte ich den Gemeinderat Tutzing, diesem Antrag, der aufgrund der knappen Antragszeitspanne dringlich ist und von der Gemeindeverwaltung bzw. dem Sozialamt der Gemeinde gewünscht wird, zuzustimmen.

Aufgrund der Prüfung der Anträge durch den Freistaat Bayern, vertreten durch das Bayerische Staatsministerium für Familie, Arbeit und Soziales, im Rahmen verfügbarer Haushaltsmittel am Ende eines jeden Quartals und aufgrund der Voraussetzung, ein Konzept mit einem Kosten- und Finanzierungsplan vorlegen zu müssen, sollte der Antrag baldmöglichst auf den Weg gebracht werden.

Art und Höhe der Förderung ist eine zeitlich befristete Anschubfinanzierung in Höhe von bis zu EUR 80.000,00 für maximal vier Jahre.

Begründung:

Die Gemeinde Bernried hat bereits 2020 eine Quartiersmanagerin eingestellt (s. anl. Bericht), die es den Menschen ermöglicht, im Ort unter lebenswerten Bedingungen alt zu werden. Sie arbeitet mit einem starken Partner, nämlich unserer Ambulanten Krankenpflege e.V. unter der Geschäftsführung von Armin Heil, zusammen. Ein*e Quartiersmanager*in soll das Angebot der Ambulanten Krankenpflege e.V. „ergänzen“ und mit dieser „zusammenarbeiten“ - zum Wohle der hilfsbedürftigen Menschen in Tutzing.
                        
Caroline Krug
Gemeinde- und Kreisrätin
2. Vorsitzende ÖDP Ortsverband Tutzing  

 

Antrag auf monatliche Sozialsprechstunden im Rahmen eines Sozialreferates

Antrag des ÖDP-Ortsverbandes Tutzing für die Gemeinderatssitzung am 05.05.2020 bzw. im Juni 2020

 

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Greinwald,

sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,

 

als Gemeinderätin der ödp und im Namen des Ortsverbandes Tutzing beantrage ich im Rahmen eines „Referates für Soziales“ zum nächstmöglichen Zeitpunkt die Einführung einer monatlichen Sozialsprechstunde aus den Reihen des Gemeinderates als Ergänzung zur Abteilung „Sozialwesen im Rathaus“.

 

 

Begründung:

 

Durch diese monatliche Sprechstunde möchte ich Tutzinger Bürgerinnen und Bürgern, die Hilfe brauchen oder in Not geraten sind, eine zusätzliche Anlaufstelle bieten und versuchen, Vertrauen aufzubauen. Aufgrund der Erfahrungen meiner 13-jährigen Tätigkeit für das „Tutzinger Tischlein Deck Dich“ würde ich hierfür gerne meine Arbeitskraft zur Verfügung stellen.

 

Hier können die Zusammenarbeit und der Informationsaustausch mit der Sozialstelle im Rathaus und der bisherigen Behinderten- und Seniorenbeauftragten, Frau Elisabeth Dörrenberg, einen sinnvollen Synergieeffekt haben. Darüber hinaus können wir dem Gesamtgemeinderat in bestimmten Zeiträumen  berichten und gemeinsam versuchen, die auch in Tutzing vorhandene Not zu lindern. 

 

Ich möchte mich auch für Patenschaften für ältere und hilfesuchende Menschen, auch in Zusammenarbeit mit unseren Schulen, einsetzen. Jugendliche haben oft sehr viel Freude daran, anderen zu helfen – man muss sie nur ansprechen und motivieren.

 

 

Caroline Krug

Gemeinde- und Kreisrätin

2. Vorsitzende ödp Ortsverband Tutzing                                            

 

Antrag der ÖDP Tutzing: 5G Moratorium

vom 2. 6. 2020

Antrag der ÖDP Tutzing zum Thema „5G Mobilfunk" für die Gemeinderatssitzung am 02.06.2020

Sehr geehrte Frau Bürgermeisterin Greinwald,
sehr geehrte Kolleginnen und Kollegen des Gemeinderates,
 
als Gemeinderätin der ödp beantrage ich in der Gemeinderatssitzung am 02.06.2020 bzw. der nächsten Umweltausschusssitzung in einem 1. Schritt ein „Moratorium für 5G“ bzw. einen Aufschub des Ausbaus der neuen Mobilfunktechnologie 5G im Tutzinger Gemeindegebiet zu beschließen. Die Gemeinde stellt keine gemeindeeigenen Flächen und Gebäude für den Ausbau des 5G Netzes zur Verfügung, bis von unabhängigen Wissenschaftlern die Unbedenklichkeit der Technologie bescheinigt wird. In einem 2. Schritt soll die Aktualisierung und Anpassung des bereits vorhandenen Mobilfunkkonzepts  der Gemeinde Tutzing aus dem Jahre 2007, erstellt von der Firma Enorm,  an den aktuellen Standard 4G (auch „LTE-Long Term Evolution“ genannt) erfolgen.

Begründung:

Begründet wird diese Forderung durch den fehlenden Nachweis der Unbedenklichkeit, sowie die im internationalen Vergleich sehr hohen Grenzwerte in Deutschland. Mehrere kompetente wissenschaftliche Stellen stufen Mobilfunkstrahlung als potentiell krebserregend ein. Darüber hinaus wird auf finanzielle Risiken im Falle nachgewiesener Spätfolgen durch Strahlenbelastung für die Grundstückseigentümer, auf deren Grund sich die Sendeanlage befindet (nicht versicherbar),  hingewiesen. Hierüber soll eine Information aller Grundbesitzer erfolgen, sowie Aufklärung der TutzingerInnen über Möglichkeiten der Reduzierung der auch durch persönliche Nutzung (WLAN, DECT, Handys) verursachten Strahlenbelastung (evtl. in Form eines Handlungsleitfadens durch die Gemeindeverwaltung).

Bevor mit dem neuen Mobilfunkstandard 5G Fakten geschaffen werden, müssen die Anforderung eines Unbedenklichkeitsnachweises von unstrittig interessenskonfliktfreien Wissenschaftlern und Überprüfung bzw. Anpassung der Grenzwerte erfolgen. Diese erlauben aktuell in Deutschland eine bis zu 100-fach höhere Leistungsdichte als in anderen Ländern (z.B. Belgien, Schweiz, Italien, Polen). Es gibt derzeit keine gesicherten Daten, die die Unbedenklichkeit für Mensch und Umwelt belegen.

Nach der Definition des Vorsorgeprinzips in Art. 20a des Grundgesetzes gilt es bei unvollständigem oder unsicherem Wissen über Art, Ausmaß, Wahrscheinlichkeit sowie Kausalität von Umweltschäden und -gefahren für Menschen, Tiere und Pflanzen vorbeugend zu handeln, um diese von vornherein zu vermeiden. In Europa mehren sich die Entscheidungen von Regionen, Städten und Gemeinden ( wie z.B. Starnberg, Wielenbach, Murnau, Kloster Andechs, u.v.m.), den Ausbau bis auf weiteres nicht zu unterstützen.

Dabei geht Sicherheit vor Schnelligkeit. Deshalb muss in diesem Bereich die Prävention mehr Zeit bekommen, bis die Risiken geklärt sind.

Der Wunsch nach höchstmöglicher Versorgung bei niedrigster Belastung und Gesundheitsgefährdung haben 2007 die Gemeinde Tutzing dazu veranlasst, ein Mobilfunkkonzept zu erarbeiten. Damals diente als Grundlage der sogenannte „Salzburger Vorsorgewert“.

Um Transparenz und Vertrauen zu schaffen, müssen in diesen Prozess besonders die BürgerInnen und ihr konkreter Bedarf definiert und mit eingebunden werden.


Caroline Krug
Gemeinde- und Kreisrätin
2. Vorsitzende ÖDP Tutzing
 

 Statement von Frau Krug zur 5G Petition der Tutzinger Bürgerinitiative